Körperliche Züchtigung/Schläge

Vielfach wurde in Zeitungsberichten, Fernsehbeiträgen und den darauf folgenden Kommentaren behauptet, dass das Schlagen von Schülern in den siebziger Jahren in Bayern noch nicht verboten gewesen sei, bzw. dass es damals noch üblich gewesen wäre.

Diese Darstellungen sind schlichtweg falsch. Auch an bayerischen Schulen war die „körperliche Züchtigung“ der Schüler bereits in den siebziger Jahren verboten. Dieses Verbot bestand nur nicht als Gesetz, sondern in Schulordnung (+ ergänzende Bestimmungen) sowie kultusministeriellen Erlässen (KME). Dass ein gesetzliches Verbot erst Anfang der 80er Jahre eingeführt wurde, ist lediglich auf die Tatsache zurückzuführen, dass das bayer. Kultusministerium damals durch mehrere Gerichtsurteile gezwungen wurde, die auf dem Verordnungsweg erlassene Schulordnung und deren permanente Veränderung durch KME’s durch eine vom Landtag verabschiedete gesetzliche Regelung zu ersetzen.

Hierzu noch eine kurze ergänzende Geschichte aus dem Jahr 1970:

Wir hatten einen Mitschüler, dessen Vater selbst in der Schulverwaltung tätig war. Als er einmal von Anton Stops (Lehrer für Latein/Griechisch/Geschichte) angefasst wurde und Ohrfeigen bekommen sollte, sagte er ihm sinngemäß, wenn er jetzt zuschlägt geht er (der Schüler) sofort zur Polizei und zeigt ihn an. Dem Herrn Anton Stops ist die schlagbereite Hand in der Luft „eingefroren“ und in der ihm eigenen Art, wandte man sich wieder dem mit Recht so beliebten „de bello gallico“ zu.