Forschungsprojekte als Ablenkungsmanöver
Mal salopp formuliert: wenn man den dritten Schritt macht, bevor man den Fuß vom ersten Schritt noch nicht mal auf den Boden gesetzt hat, fällt man wohl auf die Schnauze – „aber was macht das schon, wenn man sowieso schon bäuchlings im Sumpf gelandet ist“. So oder so ähnlich muss sich das die Deutsche Bischofskonferenz gedacht haben, als sie im Juli ihre Forschungsvorhaben in Sachen Missbrauch der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Warum nicht einfach den 1. Schritt (Aufklärung) für abgeschlossen erklären, den 2. Schritt (Aufarbeitung und angemessener Umgang mit den Opfern) einfach überspringen und mit dem 3. Schritt (Beauftragung von Forschungsaufträgen) die ganze Angelegenheit endgültig dem Blickfeld einer interessierten Öffentlich entziehen. Denn wer interessiert sich schon wirklich für Forschungsarbeiten. Und bei dem zugrundeliegenden Forschungsrahmen ist auch gleich die Rückversicherung eingebaut, dass die verharmlosenden Prozentzahlen, mit denen die kath. Kirche in den letzten Monaten argumentiert hat, nicht wesentlich nach oben korrigiert werden müssen.
„Die Zahl der Opfermeldungen ist deutlich zurückgegangen“, verkündet Bischof Ackermann, vorbei sind sie offensichtlich noch nicht. Aufgearbeitet, gar ehrlich aufgeklärt ist noch so gut wie gar nichts. Eine öffentliche Anerkennung der unzähligen Taten ist nicht erfolgt, lediglich armselige Entschädigungszahlungen sind angekündigt, die gequälte Opfer aber nur mit einer unsäglichen Fragebogenaktion erhalten können, nachdem sie schon mehrfach genötigt wurden ihre Erlebnisse per Telefon und persönlich bei Mißbrauchsbeauftragten, Bistumsvertretern u.a. vorzutragen. Was für ein schäbiger Umgang mit den Opfern.
Alle öffentlichen Worte des Bedauerns und des angeblichen Mitgefühls werden angesichts dieser Umstände und Prozeduren zu einer weiteren Verhöhnung dieser Mißbrauchsopfer.
Sollte es am Ende doch der bevorstehende Papstbesuch gewesen sein, der die deutschen Bischöfe zu dieser „Flucht nach vorn“ genötigt hat. Wenn man dem Übervater aus Rom Aug in Auge gegenübersteht (im Hinterkopf „du darfst kein falsches Zeugnis ablegen, wider deinen Nächsten“), so kann man jetzt ganz einfach argumentieren, sollte die Frage kommen, wie weit man mit der Aufklärung der Schandtaten aus den eigenen Reihen gekommen ist. Jetzt kann man sagen, wir sind schon bei der Forschungsarbeit. Ja, ja, da ist man tatsächlich schon, was interessiert den alten Mann aus Rom schon das, was die Schäfchen unterlassen haben, auf dem Weg dahin.
Aufklärung wird weiter verhindert, Vertuschung und Verschleierung bleibt das einzige Mittel der kath. Kirche im Umgang mit Ihren Skandalen.
Und dass jetzt ausgerechnet der Datenschutz dafür herhalten muss, dass die mit den Gutachten beauftragten Personen und Institutionen keinerlei direkten Zugang zu den Akten erhalten, entlarvt die großartig angekündigten Forschungsarbeiten endgültig als Lachnummer. Diesen Datenschutz hätte man auch auf andere Art und Weise sicherstellen können, wie andere Beispiele beweisen. Es spricht für sich, dass ausgerechnet diese kath. Kirche den Datenschutz als Vorwand nimmt, die Arbeitsmöglichkeiten der beauftragten Forscher wesentlich einzuschränken, obwohl sie selbst keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken zeigt, wenn es um die rechtsstaatswidrigen Versuche geht, Kirchensteuer bei Bürgern einzutreiben, die nachweislich längst aus der kath. Kirche ausgetreten sind bzw. niemals dieser angehört haben.