Erklärung zum Schema „Aufklärung und Aufarbeitung“

Der umfangreiche Komplex der Aufarbeitung bedarf für die Betroffenen, die sich daran beteiligen wollen noch einer längeren Erläuterung. Insbesondere die verschiedenen Wege zur Beantragung der „materiellen Anerkennung“ bzw. die Überprüfung der bisherigen Entscheidung sollen hier noch ausführlich erklärt werden. Die endgültige Fertigstellung dieses Textes wird noch einige Tage dauern, wir bitten um Geduld, spätestens bis Ende Oktober kann das hier nachgelesen werden.