1. Juni 2015

Am 28. Mai 2015 haben sich Vertreter unserer Gruppe mit dem RA Ulrich Weber in Regensburg zu einem Informations- und Sondierungsgespräch getroffen, um auszuloten, inwieweit eine Zusammenarbeit möglich sein könnte (RA Weber hatte uns zu diesem Gespräch eingeladen). RA Ulrich Weber wurde auf Vorschlag des „Weißen Ring e.V.“ vom Bistum Regensburg und den Institutionen der Regensburger Domspatzen beauftragt, eine Überprüfung und Bewertung der „Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs und der Gewaltexzesse bei den Regensburger Domspatzen“ vorzunehmen (näheres hierzu unter www.uw-recht.org, Register „Hintergrund“).

Weitere Schritte und vorläufige Ergebnisse
Wir werden unsere Erkenntnisse aus dem Sondierungsgespräch auf einem weiteren Treffen (voraussichtlich Anfang Juli) im größeren Kreis besprechen und eine vorläufige Zusammenarbeit mit RA Ulrich Weber empfehlen, obwohl klar ist, dass dieses Angebot nur einen Teil unserer Forderungen erfüllt. Wir werden auch weiterhin eine Bearbeitung des Gesamtkomplexes nach dem „Ettaler Beispiel“ fordern, trotzdem erachten wir eine vorläufige Beteiligung am Projekt von RA Ulrich Weber für sinnvoll, da sie dazu beitragen kann, das gesamte Ausmaß des sexuellen Missbrauchs und der körperlichen Gewalt in allen Institutionen der Regensburger Domspatzen erstmals vollumfänglich und unangefochten glaubwürdig in die Öffentlichkeit zu tragen. Dies wäre nach über fünf Jahren ein erster Durchbruch in unserem harten Kampf gegen Verleumdung, Verleugnung und Vertuschung seitens des Regensburger Bistums und der Institutionen der Regensburger Domspatzen.

Herr RA Weber hat uns zugesichert, dass er im Falle unserer Mitarbeit nichts verlangt, was die Fortsetzung unserer bisherigen Aufklärungs- und Veröffentlichungsarbeit beschränken würde. D.h. wir können unsere Tätigkeit uneingeschränkt fortsetzen und werden auch weiterhin alle bei uns eingehenden Meldungen und Berichte sammeln, bearbeiten und ggfs. auch auf unserer Homepage oder über die Medien veröffentlichen. Des Weiteren können wir die Arbeit an bereits laufenden Vorbereitungen für weitere Filmprojekte und Publikationen weiterführen. Ebenso werden wir die kritische Betrachtung und Begleitung der „Anerkennungsverfahren wg. sexuellem Missbrauch / körperlicher Gewalt“ durch das Bistum Regensburg in keiner Weise einschränken.

Herr RA Weber wird zur Begleitung seiner Arbeit ein „Kuratorium“ einrichten, das zu gleichen Teilen aus Vertretern des Bistums Regensburg und der Institutionen der Regensburger Domspatzen, andererseits aus Vertretern von Betroffenen des sexuellen Missbrauchs und Betroffenen von körperlicher Gewalt besteht. Er hat uns aufgefordert entsprechend Vertreter zu benennen, die im Kuratorium mitarbeiten wollen, da wir ihm als Organisation bekannt sind, die für die Interessen der Betroffenen auch öffentlich auftritt. In einigen Internet-Foren wurde der Eindruck erweckt, dass es möglicherweise mehrere Organisationen gibt (von denen wir derzeit keine Kenntnis haben). Deshalb starten wir hiermit einen Aufruf sich ggfs. bei uns zu melden, damit wir diese bei der Benennung der Vertreter mit berücksichtigen können. Gleiches gilt auch für Einzelpersonen, die ein nachweisliches Interesse haben diese Tätigkeit mitzugestalten. Nach Möglichkeit wollen wir auch erreichen, dass für jeden, der für die Mitarbeit im Kuratorium ausgewählt wird, auch gleich ein Vertreter bestimmt werden kann, da es immer mal wieder vorkommen wird, dass einzelne aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen zu einem Termin verhindert sind. Um einem möglichen Missverständnis vorzubeugen, hier noch ein Hinweis: es wird nicht Inhalt oder Aufgabe sein, im Kuratorium das persönliche Schicksal oder andere Einzelfälle auszubreiten und zu besprechen. Sollte dies aus unvorhersehbaren Gründen doch erforderlich sein, wird RA Weber Betroffene speziell darauf ansprechen und einladen.

Im Gespräch konnte uns RA Ulrich Weber ebenfalls glaubhaft darstellen, dass er tatsächlich vollumfänglich alle notwendigen Unterlagen durch das Bistum Regensburg und die Institutionen der Regensburger Domspatzen zur Verfügung gestellt bekommt, die er für seine Arbeit benötigt. Entsprechend werden wir bei endgültiger Entscheidung zu einer Zusammenarbeit ebenfalls unsere gesamten Erkenntnisse zur Verfügung stellen. Es bleibt jedoch der Vorbehalt bestehen, dass alle Informationen, die uns unter Vertrauensschutz gegeben bzw. übergeben wurden, nur komplett anonymisiert zur Verfügung gestellt werden.

Wie es dazu kam
Wenige Tage nach seiner öffentlichen Vorstellung hat Herr RA Ulrich Weber per e-mail um Kontakt zu unserer Gruppe gebeten. Daraus ergaben sich mehrere – teilweise mehrstündige – Telefonate, die uns deutlich gemacht haben, dass es notwendig ist, ein Sondierungsgespräch mit ihm zu führen, auch wenn es möglicherweise ergebnislos verlaufen könnte.

In der Vorbereitung zu diesem Gespräch haben wir einen umfangreichen Fragenkatalog entwickelt, mit dem versucht werden sollte, alle Aspekte abzudecken, die für eine aus unserer Sicht sinnvolle Zusammenarbeit in diesem Projekt notwendig sind. In einem mehrstündigen, von beiden Seiten sehr effizient geführten Gespräch konnten alle Punkte besprochen werden, die für eine Zusammenarbeit erforderlich schienen. Das Gespräch hatte bei unseren Vertretern einen positiven Eindruck hinterlassen. Auch in einer internen Nachbetrachtung hat sich dieser Eindruck bestätigt:

  • Herr RA Weber kann nach derzeitigem Kenntnisstand frei und unabhängig arbeiten
  • Herr RA Weber bekommt – zumindest derzeit – alle Informationen vom Bistum Regensburg, die er für eine umfassende Tätigkeit benötigt
  • Herr RA Weber kann ungehindert (ohne Vorbehalt und Zensur) öffentlich über seine Arbeit berichten

Vor allem aufgrund dieser Umstände sind wir zu dem Entschluss gekommen, eine Mitarbeit im Projekt von Herrn RA Ulrich Weber zu empfehlen.

Wichtig für alle Betroffenen des sexuellen Missbrauchs und der körperlichen Gewalt
Durch einige Berichte und Beiträge – vor allem in diversen Internet-Foren – wurde der Eindruck erweckt, „schon wieder ein neuer Anwalt, nachdem sich die anderen Anwälte, die vom Bistum Regensburg beauftragt waren, öffentlich blamiert haben“.

Nach unseren Informationen beschäftigt das Bistum Regensburg in der Bearbeitung der „Anerkennungsfälle“ nach wie vor die Anwälte Paprotta (sexueller Missbrauch) und Scheulen (körperlicher Gewalt).

Der Auftrag einer unabhängigen Untersuchung der Aufarbeitungs- und Aufklärungsarbeit im Bistum Regensburg an Herrn RA Ulrich Weber stellt ein völlig neues Aufgabengebiet dar und hat mit der Abwicklung der „Anträge auf Anerkennung“ nur insofern zu tun, dass die Ergebnisse und die Art und Weise dieser Abwicklung sicherlich in die Beurteilung und Berichterstattung von RA Weber einfließen werden, es ist jedoch nicht seine Aufgabe in diese Arbeit einzugreifen. Er hat nicht die Tätigkeit der Anwälte Paprotta und Scheulen übernommen!

Das gilt natürlich auch für alle Betroffenen, die bislang keine Berichte/Anträge beim Bistum Regensburg vorgelegt haben. Herr RA Weber will jeden Betroffenen dazu einladen, sich bei ihm zu melden, unabhängig davon in welchem Umfang Bereitschaft besteht sich zum eigenen Fall im Detail zu äußern. Es ist seine Aufgabe das Anerkennungsverfahren des Regensburger Bistums von außen zu beurteilen, nicht jedoch diese Verfahren durchzuführen und zu begleiten. Ebenso verhält es sich mit allen Fällen, die bereits als „Anträge“ oder Berichte beim Bistum Regensburg eingebracht wurden. Es steht da jedem Betroffenen frei, sich auch noch an RA Weber zu wenden, und sei es nur um sicherzugehen, dass der Fall jetzt auch vom Bistum an Herrn Weber bekanntgemacht wurde, in einem solchen Fall, ist ein neuerliches, oft schmerzliches, „Berichten“ nicht mehr erforderlich.